Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf ordentlichen Mitgliedern sowie aus Beisitzenden, deren Anzahl und jeweilige Aufgabenbereiche durch den Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Der Vorsitzende wird direkt durch die Mitgliederversammlung gewählt. Im Anschluss hieran werden die weiteren ordentlichen Mitglieder des Vorstandes gewählt.
Der Vorstand stellt sicher, dass der Datenschutz eingehalten wird.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, besteht der Vorstand bis zur Neuwahl eines Mitglieds des Vorstandes aus den restlichen Personen. Der Restvorstand kann sich im Konsens um höchstens ein Mitglied selbst ergänzen, das von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Im Falle der Stimmgleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Der Vorstand lädt schriftlich zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr zur Mitgliederversammlung ein.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeweils zwei seiner Mitglieder sind vertretungsberechtigt. Details regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.
Die Beisitzenden haben ein Vortragsrecht, sind weder zeichnungsbefugt noch stimmberechtigt.
Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
Bevor der Vorstand die Nichtarbeitsfähigkeit des Vorstandes feststellt, auf Grund des Rücktritts von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes oder wegen des Rücktritts des Vorsitzenden, ohne dass ein Nachfolger durch den Restvorstand bestimmt wird bzw. werden kann, ist der Vorstand verpflichtet, die Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen.
Der Vorstandsvorsitzende leitet und organisiert die Arbeit des Vorstandes.
Der Vorstand benennt einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Verwalter für Mitglieder und Finanzen.
Der Vorstand erstellt eine Geschäftsordnung, in der die Einzelheiten für die Arbeit des Vorstandes sowie der Regionalbetreuenden und Stellvertretenden geregelt ist.