Anlass sind die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die insbesondere transidente, intersexuelle und nichtbinäre Personen in ihren Rechten, ihrer Bewegungsfreiheit und ihrem persönlichen Schutz einschränken können.
Da die Vereinigten Staaten ein zentraler Partner im Rahmen zahlreicher NATO-Operationen, Übungen und Austauschformate sind, betrifft diese Situation unmittelbar auch Angehörige der Bundeswehr, die im Rahmen ihres Dienstes eine Einreise oder vorübergehende Verwendung in den USA wahrnehmen sollen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für QueerBw die Frage, wie sich das Bundesministerium der Verteidigung hierzu positioniert, insbesondere in Hinblick auf:
- den Schutzauftrag der Bundeswehr gegenüber ihren transidenten, intersexuellen und nichtbinären Soldat*innen und zivilen Angehörigen,
- die Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen, Lehrgängen und Dienstreisen in Staaten, deren Gesetzgebung queere Menschen diskriminiert,
- die Einbindung von Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsaspekten in strategische, operative und taktische Planungsprozesse sowie
- letztgenannter in Entsendungen, Versetzungen und Kommandierungen.
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass seitens QueerBw eine klare Erwartungshaltung besteht, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr aktiv, sichtbar und vorausschauend für den Schutz ihrer transidenten, intersexuellen und nichtbinären Soldat*innen und zivilen Angehörigen einsetzen.