News & Aktuelles aus dem Verein


Schutz und Fürsorge von TIN*-Personen

Unsere Anfrage an das BMVg vom Oktober 2025 zum Thema Schutz und Fürsorge von queeren Angehörigen der Bundeswehr.

Anlass sind die aktuellen Entwicklungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die insbesondere transidente, intersexuelle und nichtbinäre Personen in ihren Rechten, ihrer Bewegungsfreiheit und ihrem persönlichen Schutz einschränken können.

Da die Vereinigten Staaten ein zentraler Partner im Rahmen zahlreicher NATO-Operationen, Übungen und Austauschformate sind, betrifft diese Situation unmittelbar auch Angehörige der Bundeswehr, die im Rahmen ihres Dienstes eine Einreise oder vorübergehende Verwendung in den USA wahrnehmen sollen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für QueerBw die Frage, wie sich das Bundesministerium der Verteidigung hierzu positioniert, insbesondere in Hinblick auf:

  • den Schutzauftrag der Bundeswehr gegenüber ihren transidenten, intersexuellen und nichtbinären Soldat*innen und zivilen Angehörigen,
  • die Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen, Lehrgängen und Dienstreisen in Staaten, deren Gesetzgebung queere Menschen diskriminiert,
  • die Einbindung von Diversity-, Gleichstellungs- und Inklusionsaspekten in strategische, operative und taktische Planungsprozesse sowie
  • letztgenannter in Entsendungen, Versetzungen und Kommandierungen.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass seitens QueerBw eine klare Erwartungshaltung besteht, dass sich das Bundesministerium der Verteidigung und die Bundeswehr aktiv, sichtbar und vorausschauend für den Schutz ihrer transidenten, intersexuellen und nichtbinären Soldat*innen und zivilen Angehörigen einsetzen.

 

Unsere Anfrage an das BMVg

Im Oktober 2025 haben wir unsere Sorgen, was den Schutz von transidenten, intersexuellen und nichtbinären Peronen betrifft, an den Staatssekretär im BMVg Nils Hilmer adressiert. Darin haben wir nicht nur die Bedenken als Interessenvertretung geäußert, sondern auch deutlich die Erwartungshaltung als Fürsprecher und Teil der Community zum Ausdruck gebracht. Unser Anschreiben hier zum nachlesen.

BMVg: Bekenntnis zur Vielfalt - aber ohne Konsequenzen

Die Antwort des Ministeriums auf unsere Anfrage hier zum nachlesen.

Demnach „liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass die unter der aktuellen US-Administration für die Streitkräfte geltenden Regelungen Auswirkungen auf Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr in den USA hätten.“ Dasselbe soll demnach auch für die Austauschprogramme der Universitäten der Bundeswehr gelten. Für Personen im Militärattachédienst gilt diplomatischer Schutz. Das Bekenntnis zu Toleranz und Vielfalt in den Streitkräften sei national wie international unmissverständlich.